Taufe und Firmung machen die Christen zu Mitgliedern der Kirche - und statten sie mit allen Rechten und Pflichten aus. Dazu gehört auch, das Leben der Kirche mitzugestalten. Das können sie nicht zuletzt in den kirchlichen Räten, die es auf allen Ebenen des Bistums gibt - und natürlich auch dadurch, dass sie regelmäßig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Im Pastoralen Raum engagieren sich freiwillig Menschen in drei verschiedenen Formen von ehrenamtlicher Mitbestimmung:
- Rat des Pastoralen Raumes
- Kirchengemeindeverbandsvertretung
- Synodalversammlung.