Sternsinger setzten sich ein für Kinderrechte
Die Sternsinger sind vielerorts dieser Tage unterwegs und tragen den Segen Gottes zu den Menschen. Es ist ein Brauch mit langer Tradition und ein positives Bild von Kirche in unserer Zeit; schließlich wird hier viel Geld gesammelt, um Kinder in armen Regionen der Welt in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
Und zugleich werden diese Regionen der Welt auch den Menschen und auch den Sternsingern nahegebracht, denn in jedem Jahr gibt es ein Beispielland.
In Comics, Filmen und Zeitschriften werden die Lebenssituation und die Probleme der Kinder in dem jeweiligen Land erklärt.
In diesem Jahr gibt es kein Beispielland, stattdessen sind die Kinderrechte Thema. 1992 hat die UNO in ihrer Kinderrechtskonvention in 54 Artikeln erklärt, welche Rechte jedes Kind hat. Dazu gehören das Recht auf Bildung, das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht, genauso wie die Meinungs- und die Gedankenfreiheit sowie der Schutz der Privatsphäre. Manches davon würden wir als selbstverständlich erachten. Bei anderem wiederum ist es ganz hilfreich, sich in Erinnerung zu rufen, dass wir nicht einfach über Kinder bestimmen können.
Mit dem Segensspruch haben die Sternsinger uns diese Botschaft durch die Straßen getragen. An vielen Häusern steht das 20*C+M+B+25. Und immer wenn wir es irgendwo erblicken, können wir uns daran erinnern lassen, dass wir alle die Rechte der Kinder achten sollen. So kann dieser Segen das Jahr über seine Kraft entfalten – für die Kinder und für die Welt.
Axel Feldmann
Pfarrer und Dekan
Pastoraler Raum Wadern